Mit der neuen Trinkwasserverordnung 2001 wurden höhere hygienische und mikrobiologische Anforderungen an die Beschaffenheit des Trinkwassers definiert. Dies ist auch daran zu erkennen, dass der Begriff „Trinkwasser“ durch den Begriff „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ ersetzt wurde.
Darüber hinaus wurden die Betreiber bzw. Inhaber öffentliche Gebäude aber auch Vermieter in die Pflicht genommen, die Qualität des Wassers gemäß Trinkwasserverordnung an der Zapfstelle sicherzustellen.
Damit haben Sie als Betreiber dafür Sorge zu tragen, dass sich die Wassernetze in den Gebäuden in einem Zustand befinden, der keine nachteiligen Auswirkungen auf die mikrobiologische und chemische Qualität des zu entnehmenden Wassers hat. Besondere Vorsicht ist bei Legionellenbefall geboten, denn nach Botzenhart (1996) sind Legionellen vermutlich bei uns die häufigsten Erreger von wasserbedingten Infektionen.
Eine Sofortmaßnahme wird notwendig, wenn die Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung überschritten wurden. Hier sind wir mit einem Team von Spezialisten sofort für Sie vor Ort und finden für Sie schnell eine effektive und effiziente, wirtschaftliche Lösung.
Folgende Objekte wurden bereits erfolgreich desinfiziert:
- Krankenhäuser
- Seniorenheime
- Hotels und Hotelanlagen
- Schwimmbäder
- Industrieobjekte
- Freizeitanlagen und Miethäuser